Dr. Tilman Becker
Neurologe
1. Vorstand

Bei allem berechtigten Anspruch auf wissenschaftliche Evidenz des ärztlichen Handelns halte ich es für die eigentliche ärztliche Aufgabe, eine Beziehung zu jedem hilfesuchenden Menschen aufzubauen, die es ermöglicht in partnerschaftlicher Verantwortung gemeinsam den Weg durch
eine Krankheit zu gehen, sei es in Diagnostik, kurativer Therapie oder Palliation. Darin sehe ich die moralische Verpflichtung ärztlichen Handelns.
Prof. Dr. Klaus Arntz
Professor für Angewandte Ethik an der Universität Augsburg
2. Vorstand

Dr. Gerhard Kellner
Diplom - Theologe, Diplom - Psychologe
Schatzmeister

Elisabeth Bellot
Fachanwältin für Medizinrecht
Schriftführerin
